Sachkundigenprüfung und Sachverständigenabnahme

Sachkundigenprüfung

Gemäß der BGV D6 für Krane ist es erforderlich, dass eine Krananlage vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Umbauten oder Umstellungen von einem sachkundigen Experten auf Sicherheit überprüft wird. Auch Winden, Hubgeräte und andere Arbeitsmittel müssen gemäß den Vorschriften der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften vor dem Einsatz sachkundig geprüft werden.

In unserem Unternehmen haben wir erfahrene Sachkundige, die schnell und kompetent die erforderlichen UVV-Überprüfungen durchführen können. Dadurch erhalten Sie ohne großen Zeitverlust die Zulassung für Ihre Baugeräte und Ihr bevorstehendes Bauvorhaben. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der UVV-Abnahme von Kranen gemäß BGV D6, von Winden, Zug- und Hubgeräten gemäß BGV D8 sowie beim Betrieb verschiedener Arbeitsmittel gemäß BGR 500.

Verlassen Sie sich auf unsere Sachkundigen, um die erforderlichen Prüfungen professionell durchzuführen. Wir stellen sicher, dass Ihre Geräte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und Ihnen eine sichere Arbeitsumgebung bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen und Ihnen einen erstklassigen Service zu bieten.

Sachverständigenabnahme

Sollte eine Abnahme technischer Geräte durch Sachverständige erfolgen, helfen wir Ihnen ebenfalls bei der optimalen Vorbereitung und Wartung Ihrer Werkzeuge und Maschinen, so dass der Besuch des Sachverständigen nur noch eine Formalität darstellen dürfte.

Entscheiden Sie sich also für einen kompetenten Partner, bei dem Sie alle benötigten Abnahmen und Prüfungen aus einer Hand erhalten und treten Sie mit uns in Kontakt. Bereits über das Telefon lässt sich schnell absprechen, wie wir Ihnen bei einer anstehenden Prüfung weiterhelfen können.

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